Steuerliche Vorteile

Betriebliche Aufwendungen „zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung“ sind bis zu 500 Euro je Arbeitnehmer und Kalenderjahr Steuer- und Sozialabgaben frei. Nachzulesen unter §3 Nr. 34 EStG. Sie müssen also nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Früchte-Gemüse-Korb “Mix”

Die perfekte Kombination aus Obst und Gemüse im Mix-Korb. Bietet eine ausgewogene Mischung für maximale Nährstoffvielfalt. Ideal für Unternehmen, die ihren Mitarbeitern eine breite Auswahl an gesunden Snacks bieten möchten.

SKU: N/A Category:

9,95 34,95 

exkl.MwSt.