Steuerliche Vorteile

Betriebliche Aufwendungen „zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung“ sind bis zu 500 Euro je Arbeitnehmer und Kalenderjahr Steuer- und Sozialabgaben frei. Nachzulesen unter §3 Nr. 34 EStG. Sie müssen also nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Geschenkkorb

Der exklusive Geschenkkorb für besondere Anlässe. Individuell zusammenstellbar mit erlesenen Früchten und Delikatessen. Perfekt als Mitarbeiter- oder Kundengeschenk.

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