Steuerliche Vorteile

Betriebliche Aufwendungen „zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung“ sind bis zu 500 Euro je Arbeitnehmer und Kalenderjahr Steuer- und Sozialabgaben frei. Nachzulesen unter §3 Nr. 34 EStG. Sie müssen also nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Nüsse

Hochwertige Nussmischungen als energiereicher Snack. Reich an gesunden Fetten und Proteinen. Ideal als Ergänzung zu Ihrem Obstkorb.

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